Dr.med Hans-Peter Donate
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
dbu e.V. Siemensstraße 26a 12247 Berlin
26.10.2009
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Dr.med. Hans-Peter Donate, Facharzt für Allgemeinmedizin-Umweltmedizin,
Dr.-Adam-Voll-Str. 1, Furth im Wald, Tel.:+49-9973-5005420; Fax+49-9973-5005450
Geschäftsstelle dbu e.V. Siemensstraße 26a 12247 Berlin
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Pressemitteilung
„Schweinegrippe-Impfstoff“ für Patienten mit chronischen
Multisystemerkrankungen ungeeignet. Pandemrix® stellt wegen
fehlender Sicherheitsnachweise ein erhebliches Gesundheitsrisiko
bei Massenimpfungen dar.
Wegen der Haftungsfreistellung des Herstellers durch die Bundesregierung liegt das
Risiko von Nebenwirkungen und/oder bleibenden Schäden durch den Impfstoff letztlich beim Patienten.
Der Deutsche Berufsverband der Umweltmediziner dbu hat trotz der in den
Medien von Seiten der Regierung, des Paul-Ehrlich-Instituts wie des Herstellers
geäußerten Unbedenklichkeitsbeteuerungen ernsthafte Bedenken gegen den von der Bundesregierung als einzigem für die breite Massenimpfung gegen die „neue Grippe“ zur Verfügung gestellten Pandemieimpfstoffes „Pandemrix®“ der Fa. GlaxoSmithKline (gsk).
Der dbu diskutiert an dieser Stelle weder den medizinischen Nutzen von Impfmaßnahmen im Allgemeinen noch die Notwendigkeit solcher Maßnahmen im bisher eher milden Verlauf der Schweinegrippepandemie.
Unsere Kritik richtet sich allein gegen die Pandemievaccine Pandemrix®.
• Es bestehen erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit des Impfstoffes: in der Zulassungsphase wurde ein Impfstoff mit einem um 40% höheren Anteil an Virusantigen (5,25 μg) als die jetzt ausgelieferte Vaccine (3,75 μg) getestet. Es besteht noch kein eindeutiger Konsens ob die Impfung einmalig oder zweimalig pro Saison erfolgen soll!!!
• Es bestehen erhebliche Zweifel an der Unbedenklichkeit des adjuvantierten
Wirkverstärkers, da dieser erstmals verwendet wird. Der Impfstoff enthält 27,4
mg AS03, eine Emulsion aus Polysorbat, Squalen und Tocopherol.
Ausreichende Studien dazu fehlen, da in der Erprobungsphase als Surrogatkriterium lediglich der Aufbau von Antikörpertitern bestimmt wurde und nicht etwaige Nebenwirkungen.
• Hersteller wie amtliche Stellen verschweigen, dass Squalen im Gegensatz zur
oralen Aufnahme (Squalen ist u.a. als Naturstoff z.B. in Olivenöl enthalten) bei
subkutaner oder intramuskulärer Anwendung ein proinflammatorisches
immunaktivierendes Immunogen ist.
• Autoimmunkrankheiten können damit provoziert, bereits bestehende aktiviert
werden. Squalen wird mit der Entstehung eines Guillan-Barré-Syndroms (GBS)
in Zusammenhang gebracht und gilt heute als der Auslöser des Golf-Krieg-
Syndroms (GWS). In Tierversuchen hat Squalen das Krankheitsbild einer
rheumatoiden Arthritis ausgelöst.
• Squalen aus Nahrungsquellen wird im Organismus v.a. in Membranen
eingebaut. Eine impfbedingte Bildung von Squalenantikörpern löst an den
Membranen chronische Entzündungen aus, die Erkrankungen wie GWS, aber
auch degenerative Nervenerkrankungen wie MS, ALS, CIDP und GBS erklären.
• Die Auslieferung des Impfstoffes in Mehrfachdosenampullen ist obsolet. In
Einzeldosenampullen wären Quecksilber haltige Konservierungsstoffe wie das
in PandemrixÒ enthaltene Thiomersal überflüssig. Auch Quecksilber löst erwiesenermaßen Autoimmunkrankheiten aus.
• Da der Impfstoff weder an Kleinkindern noch an Schwangeren erprobt wurde
(Einspruch der Ethikkommission), stellt die Forderung, gerade diese besonders
gefährdete Bevölkerungsgruppe in der ersten Impfphase bevorzugt zu impfen,
einen unzulässigen Feldversuch dar.
• Für Umweltpatienten und Immunsupprimierte (z.B. AIDS) stellt der Impfstoff
ein höheres Risiko als die Schweinegrippe selbst dar.
• Der Hersteller GlaxoSmithKline (gsk) ist laut Vertrag mit der BRD weitgehend
von der Haftung freigestellt. Im Falle eines Impfschadens wird der betroffene
Impfling statt gegen gsk gegen die Regierung und somit gegen den deutschen
Staat klagen müssen, ein im Regelfall aussichtsloses Unterfangen.
•
Um nicht selbst in die Haftungsfalle zu geraten, muss der die Impfung
durchführende Arzt den Patienten über alle Risiken der Impfung und des
Impfstoffes sorgfältig aufklären. Es empfiehlt sich, diese Aufklärung im Beisein
einer Helferin durchzuführen und mit einer Unterschrift vom Impfling
bestätigen zu lassen. Die Aufklärung sollte auch die haftungsrechtlichen
Besonderheiten umfassen. Auch der Hinweis darauf, dass andere, risikoärmere
Impfstoffe in Europa existieren, diese aber wegen einer Fehlentscheidung der
Bundesregierung für die deutsche Bevölkerung zur Zeit nicht zur Verfügung
stehen, sollte in diesem Aufklärungsgespräch nicht fehlen.
Wegen den vorgenannten Gründen gibt der Vorstand des Deutschen
Berufsverbandes der Umweltmediziner folgende Empfehlung heraus:
Aus allgemeinmedizinischen und umweltmedizinischen Überlegungen heraus rät der dbu dringend von der Durchführung einer Impfung mit Pandemrix® ab!
Dr.med. Hans-Peter Donate
Für den Vorstand des dbu
ViSdPG